Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV)

Diese Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser regelt, wann sich ein Wasser natürliches Mineralwasser nennen darf. In ihr ist ebenfalls geregelt, wie die Behandlung, Abfüllung, Verpackung, Analyse und Kennzeichnung vonstatten gehen muss. Die Bezeichnung "Natürliches Mineralwasser" (s. unten) ist nur erlaubt, wenn es amtlich anerkannt ist. Bezeichnungen wie Sprudel, Quelle, Bronn, Brunnen und Säuerling sind ausschließlich natürlichem Mineralwasser vorbehalten.