
Teilnahmebedingungen Naturerlebnistag
TEILNAHMEBEDINGUNGEN NATUR-ERLEBNISTAG:
1. Das Gewinnspiel ist eine Aktion der MineralBrunnen RhönSprudel GmbH, Weikardshof 2, 36157 Ebersburg-Weyhers (im Folgenden „RhönSprudel“). Die Teilnahme an der Gewinnspielaktion erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen.
Das Camp wird von der Jugendförderung des Landkreises Fulda (hier die „Jugendförderung“) in alleiniger Verantwortlichkeit durchgeführt und von RhönSprudel gefördert.
Teilnahmeberechtigt sind nichtvolljährige Kinder im Alter von mindestens sechs Jahren zusammen mit mindestens einem, maximal zwei Erziehungsberechtigten (nachfolgend Bewerber-Familie genannt). Eine Mehrfach-Teilnahme oder eine Teilnahme in Vertretung für Dritte ist ausgeschlossen. Die vollständige Bewerbung muss an folgende Adresse geschickt werden: MineralBrunnen RhönSprudel GmbH, Weikardshof 2
36157 Ebersburg-Weyhers, Deutschland
2. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, so werden die Plätze durch Los zugeteilt; jede Bewerber-Familie wird mit einem Los in der Ziehung berücksichtigt.
3. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zum 31. Mai 2025 (23:59 Uhr) eingehen.
4. Die Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie unter unseren Datenschutzbestimmungen Datenschutz | RhönSprudel. Rhönsprudel erhebt die im Rahmen dieses Gewinnspiels erhobenen Daten, nämlich Name, Anschrift E-Mail-Adresse und Telefonnummer ausschließlich zu Zwecken der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und speichert diese so lange, bis alle Plätze des Camps vergeben worden sind.
5. RhönSprudel behält sich vor, jederzeit aus wichtigem Grund eine Bewerbung auszuschließen und/oder die Verlosung oder den Bewerbungsvorgang insgesamt zu beenden oder zu unterbrechen, bspw. aus Gründen höherer Gewalt.
6. Mit Verlosung kommt bei einer Zuteilung auf ein Los noch nicht der Vertrag, welcher der Durchführung des Biosphären-Camps zugrunde liegt, zustande. Es ist ein gesonderter Vertrag mit dem Veranstalter, der Jugendförderung des Landkreis Fulda, abzuschließen. Die Jugendförderung wird zum Zweck des Vertragsschlusses über die Teilnahme am Biosphären-Camp den Kontakt zur Bewerber-Familie suchen. Die von den Bewerber-Familien mitgeteilten Kontaktdaten werden der Jugendförderung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mitgeteilt. Datenschutzrechtliche Grundlage für die Weitergabe der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Weitergabe dient der ordnungsgemäßen Durchführung und Erfüllung dieses Gewinnspiels. Fällt eine Bewerber-Familie vor Beginn des Camps als Teilnehmer aus oder reagiert innerhalb von 14 Tagen nicht auf den Kontaktversuch der Jugendförderung, wird der Jugendförderung ein anderer Gewinner mitgeteilt.
7. An- und Abreise erfolgt durch die teilnehmenden Familien in Eigenorganisation.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.